Beitragssatz
Beitragsordnung des EDSV e.V.
§ 1 Zweck der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gemäß § 5 (2) der Satzung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Jahresbeiträge:
- Aktive Mitglieder: 75,00 €
- Fördermitglieder: 75,00 €
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Jahres bis spätestens 30. Januar zu entrichten. Der Vorstand kann das Lastschriftverfahren nutzen.
Bei Zahlungsverzug über 21 Tage werden Mahngebühren von 4,00 € pro Mahnung erhoben.
Bei Verbandseintritt wird der Beitrag anteilig nach Monaten berechnet (5,00 € pro Monat bis Jahresende).
Bei Verbandsaustritt wird auf Antrag der anteilige Restbetrag bis zu einer Höhe von 30 € zurückerstattet.
§ 3 Datenschutz
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
