Beitragssatz

Beitragssatz

Beitragsordnung des EDSV e.V.

§ 1 Zweck der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung gemäß § 5 (2) der Satzung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Jahresbeiträge:

  • Aktive Mitglieder: 75,00 €
  • Fördermitglieder: 75,00 €

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Jahres bis spätestens 30. Januar zu entrichten. Der Vorstand kann das Lastschriftverfahren nutzen.

Bei Zahlungsverzug über 21 Tage werden Mahngebühren von 4,00 € pro Mahnung erhoben.

Bei Verbandseintritt wird der Beitrag anteilig nach Monaten berechnet (5,00 € pro Monat bis Jahresende).

Bei Verbandsaustritt wird auf Antrag der anteilige Restbetrag bis zu einer Höhe von 30 € zurückerstattet.

§ 3 Datenschutz

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.